Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. I.17.1. MobRehaEmpf
Ziff. I.17.1. MobRehaEmpf, Strukturqualität
Zur qualitätsgesicherten Struktur der mobilen Rehabilitation müssen die in diesen Gemeinsamen Empfehlungen gestellten Anforderungen an die personelle, räumliche und apparative Ausstattung der mobilen Rehabilitationseinrichtungen erfüllt sein. Regelmäßige interne und externe Fort- und Weiterbildungen sind durchzuführen und zu dokumentieren.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service