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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.1. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.1. MobRehaEmpf, Mobile Rehabilitation in der Geriatrie
Die Zahl der älteren Menschen nimmt deutlich zu. Alter bedeutet zwar nicht zwangsläufig Krankheit, mit den Lebensjahren steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit zu erkranken und so auch die Gefahr von dauernder Behinderung und Abhängigkeit von fremder Hilfe. Zugleich grenzen im hohen Alter eingeschränkte Reserven die Chancen auf den weitgehenden Wiedergewinn verlorener Funktionen im Sinne einer Restitution ein. Daher treten oft rehabilitative Strategien der Kompensation und Adaptation in den Vordergrund. Insofern stellt die mobile geriatrische Rehabilitation insbesondere für ältere und bereits pflegebedürftige Menschen eine wichtige Form rehabilitativer Versorgung dar. Sie kann trotz verbleibender, oft multipler Beeinträchtigungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Teilhabe, zur Minderung von Pflegebedürftigkeit und zu einer selbstbestimmten Ausgestaltung von Pflegearrangements bei gleichzeitiger Entlastung des unterstützenden Umfeldes beitragen.
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