Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.5. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.5. MobRehaEmpf, Anforderungen an die mobile geriatrische Rehabilitation
Für die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Versicherten sollte mobile geriatrische Rehabilitation bevorzugt durch Einrichtungen erbracht werden, die bereits an der geriatrischrehabilitativen Versorgung von Patienten oder mobilrehabilitativen Versorgung anderer Indikationen beteiligt sind. Die Schaffung neuer, ausschließlich mobiler geriatrischer Rehabilitationseinrichtungen ist damit aber nicht ausgeschlossen.
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