Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. II.1.5.2. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.5.2. MobRehaEmpf, Rehabilitationskonzept
Ergänzend zu den Ausführungen in Kapitel I.5.2 des Allgemeinen Teils muss das Konzept auf die einzusetzenden Maßnahmen und Behandlungselemente für typische geriatrische Behandlungsgruppen eingehen. Es berücksichtigt die in der Regel verminderte Belastbarkeit und die oft begrenzte Fähigkeit der Wiedererlangung körperlicher, geistiger und seelischer Funktionen sowie alltagsrelevanter Aktivitäten und der Teilhabe.
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