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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.7. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.7. MobRehaEmpf, Räumliche und apparative Ausstattung
Für die speziellen Gegebenheiten der mobilen geriatrischen Rehabilitation können ergänzend zu den Ausführungen im allgemeinen Teil unter Abschnitt I.7 weitere Ausstattungsgegenstände erforderlich sein:
- - Spiegel (körperhoch für Maßnahmen der Physiotherapie und Ergotherapie),
- - Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen),
- - Elektrotherapiegeräte,
- - Materialien für Alltags- und Haushaltstraining,
- - Werkzeug und (Spiel-)Materialien für unterschiedliche ergotherapeutische Therapien (z. B. für sensomotorischperzeptive Behandlung, Hirnleistungstraining),
- - Material zur Herstellung von Schienen,
- - Diagnostik- und Therapiematerial für Sprach- und Sprechstörungen (u. a. auch für computergestützte Diagnostik und Therapie),
- - Materialien zur Schlucktherapie incl. Herstellung verschiedener Nahrungskonsistenzen,
- - Test- und Trainingsmaterialien (ggf. auch computergestützt) für neuropsychologische Diagnostik und Therapie.
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