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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.1.8.6. MobRehaEmpf
Ziff. II.1.8.6. MobRehaEmpf, Klinische Psychologie/Neuropsychologie
(1) Mentale globale wie spezifische Funktionsstörungen — wie auch (neuro-) psychiatrische Miterkrankungen — sind bei geriatrischen Rehabilitanden häufig. Daher sollte der Klinische Psychologe in der mobilen geriatrischen Rehabilitation über eine fachlich vertiefende Zusatzausbildung in Klinischer Neuropsychologie verfügen. Die neuropsychologische Untersuchung liefert ein differenziertes Profil des kognitiven Leistungsvermögens wie Intelligenz, Gedächtnis, Konzentration, Aufmerksamkeit und Orientierung. Sie ermöglicht — zur Unterstützung der zielgerichteten Behandlungsplanung — z. B.:
- - eine Abgrenzung zwischen normaler und pathologischer Hirnalterung,
- - eine diagnostische Präzisierung von Hirnleistungsstörungen insbesondere mit psychometrischen Testverfahren (in Abgrenzung zu Demenzen/Depressionen).
(2) Die Neuropsychologie trainiert das verbliebene Leistungsvermögen insbesondere in Zusammenarbeit mit der Ergotherapie, ggf. auch mit der Stimm-, Sprech- Sprach- und Schlucktherapie.
(3) Der Neuropsychologe ist Behandler von mentalen globalen wie spezifischen Funktionsstörungen und übernimmt in seiner Basiskompetenz als klinischer Psychologe zugleich Aufgaben der psychologischen Unterstützung (z. B. bei der Krankheitsbewältigung, Psychoedukation bei depressiven und Angststörungen, Beratung von An- und Zugehörigen).
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