Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.7. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.7. MobRehaEmpf, Räumliche und apparative Ausstattung
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel I.7 des Allgemeinen Teils verwiesen. Entsprechend der Indikation sind ggf. ergänzende Therapiegeräte und -materialien vorzuhalten.
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