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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.8. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.8. MobRehaEmpf, Behandlungselemente
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel I.8 des Allgemeinen Teils verwiesen. In den Rahmenempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation zur ambulanten med. Rehabilitation sind die für die einzelnen Indikationen erforderlichen Behandlungselemente aufgeführt.
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