Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.8.1. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.8.1. MobRehaEmpf, Personalbemessung
(1) Die personelle Ausstattung muss die Umsetzung des Rehabilitationskonzeptes ermöglichen.
(2) Als Orientierung können die Personalangaben der mobilen geriatrischen Rehabilitation (Kapitel II.1.8.9) herangezogen werden.
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