Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. II.2.11. MobRehaEmpf
Ziff. II.2.11. MobRehaEmpf, Verlängerungskriterien
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel I.11 des Allgemeinen Teils verwiesen. 1
1 Die Verlängerung einer mobilen neurologischen Rehabilitation orientiert sich an den Ausführungen der BAR zur Behandlungsdauer in der Anlage 2 zur neurologischen Rehabilitation in der Phase C.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.