Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.2.1. GMG-Empf
Ziff. 4.2.1. GMG-Empf, Ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung
Der Kostenerstattungsanspruch ist bei Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, um die Praxisgebühr nach § 28 Absatz 4 SGB V zu vermindern. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherte nachweist, dass er im Quartal der Inanspruchnahme der ausländischen Leistung in Deutschland eine Praxisgebühr für eine entsprechende Behandlung bereits geleistet hat.
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