Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 18 EhfG
§ 18 EhfG, Zeugnis
1 Bei Beendigung des Entwicklungsdienstes kann der Entwicklungshelfer von dem Träger ein schriftliches Zeugnis über die Art und Dauer des Entwicklungsdienstes und der Vorbereitung fordern. 2 Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung während der Dienstzeit zu erstrecken.
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