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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 8.3. RS 1996/01
Ziff. 8.3. RS 1996/01, Fortbestehen der Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Künstler besteht unter den gleichen für die Krankenversicherung geltenden Bedingungen bei Leistungsbezug fort. Auch bei Ableistung des Wehrdienstes gelten die für die Krankenversicherung maßgeblichen Grundsätze.
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