Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.2.1. RS 1996/01
Ziff. 11.2.1. RS 1996/01, Rentenversicherung
Nach § 15 Satz 1 KSVG ist für die Berechnung des Beitragsanteils, den der Künstler für einen Kalendermonat an die Künstlersozialkasse zu zahlen hat, 1/12 des voraussichtlichen Jahresarbeitseinkommens (vgl. Abschnitt 9.2) bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten zugrunde zu legen. . .
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