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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 11.12.1. RS 1996/01
Ziff. 11.12.1. RS 1996/01, Gegenstand der Prüfung
Gegenstand der Prüfung sind die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die maßgebend für die Feststellung der
- - Versicherungspflicht,
- - der Höhe der Beiträge und
- - der Beitragszuschüsse
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