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Rundschreiben

1996 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum KSVG; Durchführung ab 1. 1. 1996 [RS 1996/01]
Sozialversicherungsrecht
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1996 - Rundschreiben Nr. 1



Ziff. 11.12.6. RS 1996/01, Durchführung der Prüfung

Grundsätzlich übersendet der Versicherte die für die Prüfung benötigten Unterlagen an die Künstlersozialkasse. Im Rahmen einer Außenprüfung wird der Versicherte nur geprüft, wenn sie im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart worden ist. Die Prüfung wird auf Vorschlag des Versicherten in dessen Arbeits-, Betriebs- oder Geschäftsräumen oder in seiner Wohnung, ansonsten an einem anderen, von der Künstlersozialkasse vorgeschlagenen Ort, durchgeführt.


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