Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.9. RS 2022/01
Ziff. 4.9. RS 2022/01, Erfahrungsbericht zu befristeten Neuregelungen
(1) Die Regelungen zur Statusentscheidung gegenüber Dritten, Möglichkeit der Antragstellung durch Dritte, Prognoseentscheidung und Gruppenfeststellung sowie mündlichen Anhörung im Widerspruchsverfahren treten zum 30. 6. 2027 wieder außer Kraft.
(2) Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat dem BMAS zuvor bis zum 31. 12. 2025 einen Bericht über die Erfahrungen mit der Anwendung dieser Regelungen vorzulegen.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service