Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.2. RS 2022/05
Ziff. 3.3.2. RS 2022/05, Behandlungssetting
Für alle Verfahren besteht die die Möglichkeit 3 Behandlungssettings einzusetzen (siehe 3.3.2.1 bis 3.3.2.3). Die Therapieeinheiten der Einzelbehandlung werden 1:2 in Therapieeinheiten der Gruppenbehandlung (und umgekehrt) umgerechnet, d. h. eine Therapiestunde in der Einzeltherapie entspricht einer Doppelstunde in der Gruppentherapie. 1
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