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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. A.I.2.11. RS 1997/01
Ziff. A.I.2.11. RS 1997/01, Ehrenamtliche Bürgermeister und Beigeordnete
. . . § 27 Absatz 3 Nummer 4 SGB III stellt ehrenamtliche Bürgermeister und ehrenamtliche Beigeordnete — da sie ein politisches Wahlamt ausüben — . . . von der Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung frei.
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