Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. B.II.4.2. RS 2002/02
Ziff. B.II.4.2. RS 2002/02, Träger der Kriegsopferversorgung als Beitragszahler
Die bei Bezug von Versorgungskrankengeld zu zahlenden Beiträge berechnet die Krankenkasse und fordert sie monatlich beim Versorgungsamt an.
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