Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 6. RS 2010/05
Ziff. 6. RS 2010/05, Datenaustausch
Zur Dokumentation des Informationsaustauschs — insbesondere des elektronischen Datenaustauschs — wird auf folgende Anlagen verwiesen:
- - Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Anlage 4),
- - Datenaustausch zwischen den Einzugsstellen und der DSRV (Anlage 5),
- - Datenaustausch zwischen der Unfallversicherung und der DSRV (Anlage 6).
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