Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 5.1. VVBeiträge
Ziff. 5.1. VVBeiträge, Beitragsanteile der leistungsbeziehenden Person
Die von der leistungsbeziehenden Person nach Maßgabe der VV Generalauftrag Verletztengeld bzw. der VV Einzelauftrag einbehaltenen Beitragsanteile werden von der Krankenkasse an den Rentenversicherungsträger und/oder an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Den Beitragszuschlag für kinderlose Personen in der sozialen Pflegeversicherung leitet die Krankenkasse an die Pflegekasse weiter.
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