Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.4. RS 2015/03
Ziff. 4.4. RS 2015/03, Nachweispflicht gegenüber dem Arbeitgeber
Der Arbeitnehmer ist nach § 3a Absatz 2 letzter Satz EntgFG verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Geltendmachung des Erstattungsanspruches erforderlichen Angaben zu machen (siehe Abschnitt 4.9.).
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