Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.1.8.2. RS 2015/07
Ziff. I.1.8.2. RS 2015/07, Auswirkungen von Erstattungsansprüchen gegenüber einem anderen Sozialleistungsträger
Macht der Leistungsträger nach dem SGB II einen Erstattungsanspruch nach § 102 ff. SGB X gegenüber einem anderen Sozialleistungsträger geltend, und wird der Erstattungsanspruch erfüllt, bleibt das Versicherungsverhältnis im Zeitraum des Erstattungsanspruches bestehen. Das Gleiche gilt bei Erstattungsansprüchen aufgrund der Weiterzahlung von Arbeitslosengeld II als Vorschuss auf das Übergangsgeld bei medizinischer Rehabilitation sowie Verletztengeld nach § 25 SGB II.
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