Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Einführung LStR
Einführung LStR
(1) 1 Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 behandeln Anwendungs- und Auslegungsfragen von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung des Lohnsteuerrechts durch die Finanzbehörden sicherzustellen. 2 Sie geben außerdem zur Vermeidung unbilliger Härten und aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung Anweisungen an die Finanzämter, wie in bestimmten Fällen zu verfahren ist.
(2) 1 Die Lohnsteuer-Richtlinien 2023 treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und sind ab dem 1. 1. 2023 anzuwenden. 2 Sie ersetzen die Lohnsteuer-Richtlinien 2008 vom 10. 12. 2007 (BStBl. I Sondernummer 1/2007), zuletzt geändert durch die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien 2021 vom 3. 6. 2021 (BStBl. I S. 776).
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