Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 4.2. BR-AlVGs
Ziff. 4.2. BR-AlVGs, Feststellung, dass kein Beschäftigungsverhältnis vorliegt
1 Die Feststellung, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, führt zur Beanstandung und ggf. Erstattung der bereits gezahlten Beiträge. 2 Weiterhin muss die Einzugsstelle den Arbeitgeber zur Stornierung der Meldung auffordern.
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.