Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 3.3.2.1. MDK-RL
Ziff. 3.3.2.1. MDK-RL, Brillen und andere Sehhilfen
Die Beratung und Begutachtung bei Brillen und anderen Sehhilfen kann sich auf die Versorgung mit besonderen Sehhilfen beschränken und beziehen auf
- - die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der vorliegenden Verordnung bzw. des Kostenvoranschlages über eine besondere (z. B. elektronische) Sehhilfe,
- - die Möglichkeit alternativer Versorgung (zusätzliche Sehhilfe: z. B. Glas, Kontaktlinse, Lupe, Leuchtlupe oder elektronische Sehhilfe).
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.