Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.2.2. MDK-RL
Ziff. 3.3.2.2. MDK-RL, Hörhilfen
Die Beratung und Begutachtung bei Hörhilfen kann sich beziehen auf
- - Notwendigkeit dieser Versorgung,
- - Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Verordnung/ des Versorgungsvorschlages,
- - Qualität der Versorgung,
- - alternative Versorgungsmöglichkeiten (Art des Hörgerätes, ggf. der Zusatzeinrichtungen),
- - Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit einer Reparatur,
- - Notwendigkeit einer Wiederholungsversorgung/Ersatzversorgung,
- - Wirtschaftlichkeit des Wiederholungs- oder Ersatzversorgungs-Vorschlages.
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