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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung

Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung [MDK-RL]
Sozialversicherungsrecht
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MDK-RL – Richtlinien über die Zusammenarbeit der Krankenkassen mit den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung



Ziff. 5.1.4. MDK-RL, Differenzen zwischen Krankenkasse und MDK

Bestehen zwischen der Krankenkasse und dem MDK unterschiedliche Auffassungen über Qualität oder Ergebnis der gutachtlichen Stellungnahme, so gibt die Krankenkasse das Gutachten unter Darlegung der Gründe an den ärztlichen Leiter des MDK, der die Stellungnahme abgegeben hat oder an dessen Beauftragten. Der MDK prüft die Einwände und gibt, ggf. nach weiterer Begutachtung, eine erneute Stellungnahme ab.


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