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Rundschreiben

2001 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum SGB IX; Auswirkungen in der gesetzlichen Krankenversicherung [RS 2001/02]
Sozialversicherungsrecht
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2001 - Rundschreiben Nr. 2



§ 73 SGB IX Ziff. 3.4. RS 2001/02, Verpflegungskosten

(1) Bei einer unvermeidbaren Abwesenheit vom Wohnort/Aufenthaltsort von mehr als 8 Stunden täglich wird ein Verpflegungsgeld in Höhe der Pauschalsätze nach § 9 BRKG gewährt. Wird Verpflegung angeboten, entfällt der Anspruch auf Verpflegungsgeld.

(2) Die Berechnung der Reisedauer richtet sich nach der Abreise von der Wohnung/Rehabilitationseinrichtung und der Ankunft an der Rehabilitationseinrichtung/Wohnung.


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