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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 73 SGB IX Ziff. 3.5. RS 2001/02
§ 73 SGB IX Ziff. 3.5. RS 2001/02, Übernachtungskosten
Übernachtungskosten werden in analoger Anwendung des § 10 BRKG erstattet.
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