Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. I.2.c. RS 2002/03
Ziff. I.2.c. RS 2002/03, Ausscheiden aus der Krankenversicherungspflicht
Bislang krankenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 40 500 EUR im Laufe des Jahres 2002 überschreitet, scheiden nach § 6 Absatz 4 SGB V zum 31. 12. 2002 aus der Krankenversicherungspflicht aus, vorausgesetzt, dass ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt auch die für das Kalenderjahr 2003 geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze von 45 900 EUR übersteigt.
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