Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
§ 3 DÜ-VB
§ 3 DÜ-VB, Inhalt und Aufbau der Datensätze
1 Für die Datenübermittlung wird eine einheitliche Datensatzbeschreibung vereinbart. 2 Der Inhalt und der Aufbau der Datensätze für die Datenübermittlung und die in den Datensätzen zu verwendenden Schlüssel ergeben sich aus der Anlage 1 (Technische Anlage).
Aktionen
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.