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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 7 EntgFG Ziff. 1.2. RS 1998/01
§ 7 EntgFG Ziff. 1.2. RS 1998/01, Nichterfüllen der Verpflichtung bei Forderungsübergang
Der Arbeitgeber ist nach § 7 Absatz 1 Nummer 1 ferner berechtigt, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu verweigern, solange der Arbeitnehmer ihm die zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs erforderlichen Angaben vorenthält.
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