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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 5. RS 1998/01, Vorrangigkeit des Anspruchs nach § 3
Besteht vor und während einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme Arbeitsunfähigkeit, so hat der Anspruch auf Entgeltfortzahlung seine Rechtsgrundlage in § 3 Absatz 1; in diesen Fällen brauchen mithin die Voraussetzungen des § 9 Absatz 1 nicht geprüft zu werden.
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