Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. A.VIII.1. RS 2019/12
Ziff. A.VIII.1. RS 2019/12, Allgemeines
Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben die beitragsrechtlichen Regelungen für Rentenantragsteller und Rentner, einschließlich der Regelungen zum Zusatzbeitrag. Der Zusatzbeitrag ist Bestandteil des Krankenversicherungsbeitrags. Damit sind die für die Krankenversicherungsbeiträge maßgeblichen beitragsrechtlichen Regelungen auch für den Zusatzbeitrag anzuwenden.
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service