Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.5.6. RS 2022/06
Ziff. 4.5.6. RS 2022/06, Saison-Kurzarbeitergeld
(1) Bei Empfangenden von Saison-Kurzarbeitergeld richtet sich die Berechnung des Krankengeldes ebenfalls nach § 47b Absatz 3 bis 5 SGB V. Hinsichtlich der Bemessung und Zahlung von Krankengeld gelten grundsätzlich die Ausführungen im Abschnitt 4.5.5.
(2) Für die Beurteilung, ob eine Arbeitsunfähigkeit während des Saison-Kurzarbeitergeldbezuges eingetreten ist, siehe auch 2.1.1.1.2.6.4.
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