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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1.1.5. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.1.5. RS 2022/06, Zulässige Beschäftigung während einer Elternzeit
Üben Versicherte während ihrer Elternzeit eine zulässige Beschäftigung nach § 15 Absatz 4 BEEG aus, besteht ein Anspruch auf Krankengeld nach § 44b SGB V bei einer Begleitung nach § 44b SGB V für diese Beschäftigung, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt werden. Wird während der Elternzeit keine Beschäftigung ausgeübt, besteht hingegen kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V (siehe Abschnitt 12.2.1.1.11.1).
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