Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 12.2.1.1.11.3. RS 2022/06
Ziff. 12.2.1.1.11.3. RS 2022/06, Rechtmäßiger Arbeitskampf
Nehmen Versicherte an Arbeitskampfmaßnahmen (Streik oder Aussperrung) teil, besteht in der Regel kein Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts vom Arbeitgeber. Sofern sie während dieser Zeit stationär mitaufgenommen werden, besteht demnach kein Anspruch auf ein Krankengeld nach § 44b SGB V, da ihnen wegen der Begleitung nach § 44b SGB V kein Verdienst ausfällt. Ein Krankengeldanspruch nach § 44b SGB V kann nur bestehen, sofern der Arbeitgeber während der Arbeitskampfmaßnahme (teilweise) Arbeitsentgelt fortzahlt und dieses wegen der Begleitung ausfällt (z. B. wenn die Arbeit aufgrund des Arbeitskampfs nur teilweise niedergelegt wird).
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