Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage 9 SGB VI
Anlage 9 SGB VI, [Hauerarbeiten]
Folgende im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet ausgeübte Arbeiten vor dem 1. 1. 1969 sind
I. Hauerarbeiten:
1. Bezeichnung des Versicherten und erforderliche Beschäftigungsmerkmale
Übliche Bezeichnung: | Erforderliche Merkmale der Beschäftigung |
Abdämmer | Bohr- und Schießarbeiten im Steinkohlenbergbau Saar |
Abteilungssteiger | Nummer 8 |
Anlernhauer | |
Anschläger unter Tage | Auffahren beladener Förderwagen ohne mechanische Hilfe in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Aufsichtshauer | Nummern 1, 3 und 4 |
Ausbildungshauer | überwiegender Einsatz unter Tage |
Ausbildungssteiger | überwiegende Beschäftigung unter Tage in der Berufsausbildung |
Bandmeister | im Streb- oder Streckenvortrieb |
Bandverleger | Nummern 1 und 3 |
Bediener von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen | Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3 |
Berauber | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4 |
Betriebsführer unter Tage | Nummer 8 |
Blaser | Nummern 1 und 3 |
Blindschachtreparaturhauer | ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4 |
Bohrer | Nummern 1, 3 und 4 oder 1 und 3 |
Bohrmeister | Nummer 5 (einschließlich Streckenvortrieb) oder 6 oder 7 |
Drittelführer | Nummern 1, 3 und 4 |
Elektrohauer | Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb |
Elektrosteiger | Nummer 8 |
Fahrer von Gewinnungs-, Streckenvortriebs- oder Lademaschinen | Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3 |
Fahrhauer | Nummern 1, 3 und 4; 8 |
Fahrsteiger | Nummer 8 |
Firstankernagler | im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau |
Firstankerrauber | im Erz-, Kali- oder Steinsalzbergbau |
Gedingeschlepper | Nummern 1 und 3 |
Grubensteiger | Nummer 8 |
Hauer | Nummern 1, 3 und 4 |
Kastler | Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken in Abbauen oder in Blindschächten und Nummer 2 |
Knappe | Nummern 1 und 3 |
Kohlenstoßtränker | Nummern 1, 3 und 4 |
Lehrhauer | Nummern 1 und 3 |
Maschinenhauer | Nummern 1, 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb |
Maschinensteiger | Nummer 8 |
Maurer | in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Meister im Elektro- oder Maschinenbetrieb | im Steinkohlenbergbau Saar, Nummer 5 oder 6 oder beim Streckenvortrieb |
Meisterhauer | überwiegender Einsatz unter Tage |
Neubergmann | Nummern 1 und 3 |
Oberhauer | |
Obersteiger unter Tage | Nummer 8 |
Partiemann | |
Pfeilerrücker | Nummern 1 und 3 |
Rauber | Nummern 1, 3 und 4; 1 und 3; 2 und Raub- oder Umsetzarbeiten in unter starkem Druck stehenden abzuwerfenden Strecken, in Abbauen oder Blindschächten |
Reviersteiger | Nummer 8 |
Rohrleger | Nummern 1 und 3 |
Rutschenverleger | Nummern 1 und 3 |
Rolllochmaurer | im Erzbergbau oder in knappschaftlichen Betrieben der Industrie der Steine und Erden und Nummer 1 |
Rutschenmeister | |
Schachthauer | ständige Reparaturarbeiten im Schacht und Nummer 4 |
Schachtsteiger | Nummer 8 |
Schießmeister | |
Schießsteiger | überwiegende Beaufsichtigung der durchzuführenden Schießarbeiten |
Schrapperfahrer | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 1 |
Stapelreparaturhauer | ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummern 2 und 4 |
Stempelwart | |
Stückenschießer | im Kali- oder Steinsalzbergbau und Nummer 4 |
Umsetzer | Nummern 1 und 3 |
Vermessungssteiger | überwiegend unter Tage |
Versetzer | Nummern 1 und 3 |
Wettermann | im Pech- oder Steinkohlenbergbau |
Wettersteiger | im Pech- oder Steinkohlenbergbau |
ohne Bezeichnung: | ständige Reparaturarbeiten im Schacht; ständige Reparaturarbeiten in Blind- oder Schrägschächten und Nummer 2; Zimmer-, Reparatur- oder sonstige Instandsetzungsarbeiten im Abbau, beim Streckenvortrieb oder in der Aus- und Vorrichtung und Nummer 2; Aufwältigungs- und Gewältigungsarbeiten und Nummer 2; Erweitern von Strecken und Nummer 2; Nachreißarbeiten und Nummer 2 |
Es ist unschädlich, wenn der Versicherte unter einer anderen Bezeichnung als der üblichen beschäftigt war, sofern seine Beschäftigung den erforderlichen Merkmalen entspricht.
2. Beschreibung der in Nummern bezeichneten Beschäftigungsmerkmale
- 1. Beschäftigung im Gedinge oder zu besonders vereinbartem Lohn (fester Lohn, der infolge besonders gelagerter Verhältnisse anstelle eines regelrechten Gedinges gezahlt wurde und im Rahmen des möglichen Gedingeverdienstes lag),
- 2. Beschäftigung gegen einen Lohn, der mindestens dem höchsten tariflichen Schichtlohn entsprach,
- 3. Beschäftigung im Abbau (bei der Gewinnung, beim Ausbau, bei Raubarbeiten, beim Umbau der Fördermittel oder beim Gewinnen und Einbringen des Versatzes; auch bei planmäßiger Versatzgewinnung in besonderen Bergemühlen unter Tage außerhalb des Abbaues) oder beim Streckenvortrieb oder auch in der Aus- und Vorrichtung,
- 4. Beschäftigung als Besitzer eines Hauerscheins oder, soweit für die einzelne Bergbauart der Besitz eines Hauerscheins für die Ausübung von Hauerarbeiten nicht eingeführt war, als durch den Betrieb im Einvernehmen mit der Bergbehörde einem Hauer Gleichgestellter,
- 5. Beschäftigung im Abbau,
- 6. Beschäftigung in der Aus- und Vorrichtung,
- 7. Beschäftigung bei der Entgasung,
- 8. tägliche Beaufsichtigung von Personen, die Arbeiten unter den in Nummern 1 bis 7 genannten Bedingungen ausführten, und zwar während des überwiegenden Teils der Schicht.
II. Gleichgestellte Arbeiten:
Hauerarbeiten sind auch Zeiten, in denen ein Versicherter
- 1. vor Ablegen seiner Hauerprüfung als Knappe unter Tage beschäftigt war, wenn er nach der Hauerprüfung eine der unter I. bezeichneten Beschäftigungen ausübte,
- 2. der für den Einsatz unter Tage bestimmten Grubenwehr — nicht nur als Gerätewart — angehörte,
- 3. Mitglied des Betriebsrates war, bisher eine der unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigungen ausübte und wegen der Betriebsratstätigkeit hiervon freigestellt wurde,
- 4. bis zu 3 Monaten im Kalenderjahr eine sonstige Beschäftigung ausübte, wenn er aus betrieblichen Gründen aus einer unter I. oder Nummer 1 genannten Beschäftigung herausgenommen wurde.
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