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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 76 EStG
§ 76 EStG, Pfändung
Der Anspruch auf Kindergeld kann nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes, für das Kindergeld festgesetzt und dem Berechtigten ausgezahlt wird, gepfändet werden.
§ 76 neugefasst durch G vom 2. 12. 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) (6. 12. 2024).
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