Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.2.3. RS 2022/05
Ziff. 3.3.2.3. RS 2022/05, Kombinationsbehandlung
Bei der Beantragung einer Kombinationsbehandlung ist das überwiegend erbrachte Setting (überwiegend Einzel- oder überwiegend Gruppentherapie) anzugeben. Das Gesamtkontingent richtet sich bei den psychoanalytisch begründeten Verfahren (TP, AP) nach dem überwiegend erbrachten Setting. Eine Kombinationsbehandlung kann auch durch 2 Therapeutinnen oder Therapeuten erbracht werden.
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