Studenten und Praktikanten
Hierher kommt der Kurztext!
Studenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
Beschäftigung im Studium und im Praktikum
Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Diese Broschüre unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.
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