Studenten und Praktikanten
Hierher kommt der Kurztext!
Studenten und Praktikanten
Für die Beschäftigung von Studierenden, Personen im Praktikum oder Jugendlichen, die eine Schule besuchen, gelten besondere Regelungen in der Sozialversicherung. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen in allen oder einigen Sozialversicherungszweigen versicherungsfrei.
E-Paper Beschäftigung im Studium und im Praktikum
Wenn es um die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigungen von Studenten, Praktikanten oder Schülern geht, können je nachdem Sonderregelungen greifen. Diese Broschüre unterstützt bei der Beurteilung der Sachlage.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zum Thema Studenten, Schüler und Praktikanten? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Minijobs, Sozialversicherungspflicht und -freiheit
Sozialversicherungspflicht für Ausländer: Sonderregelungen
Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.
Mehr erfahrenBeschäftigung von Geflüchteten
Asylbewerbende und anerkannte Geflüchtete zu beschäftigen, ist in den letzten Jahren deutlich vereinfacht worden. Dem wachsenden Fachkräftemangel kann so begegnet werden.
Mehr erfahrenHauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service