Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.9.4. RS 2022/06, Rechtmäßiger Arbeitskampf

Arbeitskampfmaßnahmen beeinflussen den Anspruch auf Krankengeld nicht, d. h. bei Streik oder Aussperrung besteht auch dann ein Anspruch auf Krankengeld, wenn die Arbeitsverhinderung sowohl in der Arbeitsunfähigkeit als auch in Arbeitskampfmaßnahmen begründet ist (BSG, Urteil vom 15. 12. 1971 — 3 RK 87/68 —). Soweit Entgeltfortzahlungsansprüche bestehen, ruht das Krankengeld (Ziff. 6.1.).

Beispiel 26 — Krankengeldanspruch bei rechtmäßigem Arbeitskampf

Beginn des Arbeitskampfes am1. 8.
Das Beschäftigungsverhältnis bleibt ohne Anspruch auf Arbeitsentgelt bis zu einem Monat fortbestehen (§ 7 Absatz 3 SGB IV) bis31. 8.
Fortbestand der Mitgliedschaft im Rahmen § 192 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ab1. 9.
Beginn der Arbeitsunfähigkeit15. 9.
Feststellungstag15. 9.
Ende des Arbeitskampfes am25. 9.
Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung aufgrund Vorerkrankungen.

Ergebnis:

Die Arbeitsunfähigkeit tritt am 15. 9. während der Zeit des Fortbestehens der versicherungspflichtigen Mitgliedschaft aufgrund des rechtmäßigen Arbeitskampfes nach § 192 Absatz 1 Nummer 1 SGB V ein. Für die Arbeitsunfähigkeit besteht ein Anspruch auf Krankengeld, weil das Arbeitsverhältnis, welches Basis der fortbestehenden Mitgliedschaft ist, einen Krankengeldanspruch umfasste und bereits vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit bestand.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.