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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit § 33a SGB V - Digitale Gesundheitsanwendungen [RS 2024/06]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 7.4. RS 2024/06, Erforderliche Hardware

(1) Zum Zwecke der Kostenreduktion und zur Stärkung der Nachhaltigkeit ist technische Ausstattung (begleitende Hardware), die im Einzelfall zur Versorgung mit einer digitalen Gesundheitsanwendung erforderlich ist, Versicherten gemäß § 33a Absatz 3 Satz 3 SGB V in der Regel leihweise durch den Hersteller zur Verfügung zu stellen.

(2) Das Nähere zur Überlassung der Hardware auf dem Leihweg bzw. ggf. hiervon vorgesehene Ausnahmeregelungen sind der Rahmenvereinbarung nach § 134 SGB V zu entnehmen. 1

1 Zum Zeitpunkt der Verabschiedung des gemeinsamen Rundschreibens war eine entsprechende Anpassung der Rahmenvereinbarung noch nicht in Kraft getreten.


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