Category Image
Gesetze

SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen



§ 5 SGB IX, Leistungsgruppen

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

  • 1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • 2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • 3.unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
  • 4.Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • 5.Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zu § 5 siehe § 5 SGB IX Ziff. 1..


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Bremen/Bremerhaven
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.