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SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
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SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen



§ 102 SGB IX, Leistungen der Eingliederungshilfe

(1) Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen

  • 1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • 2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • 3.Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • 4.Leistungen zur Sozialen Teilhabe.

(2) Leistungen nach Absatz 1 Nummer 1 bis 3 gehen den Leistungen nach Absatz 1 Nummer 4 vor.


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