§ 11 TestV, Vergütung von Sachkosten für PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung
1 An die nach § 6 Absatz 1 TestV in der bis zum 28. 2. 2023 geltenden Fassung berechtigten Leistungserbringer und die nach § 6 Absatz 4 TestV in der bis zum 28. 2. 2023 geltenden Fassung berechtigten Einrichtungen oder Unternehmen ist für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests und Antigen-Tests zur Eigenanwendung eine Pauschale von 2 EUR je Test zu zahlen. 2 Für Leistungen vom 1. 12. 2021 bis zum 31. 1. 2022 beträgt die Pauschale nach Satz 1 je Test 4,50 EUR.
Satz 1 geändert durch V vom 29. 6. 2022 (BAnz. AT 29. 6. 2022 V1) und V vom 24. 11. 2022 (BAnz. AT 24. 11. 2022 V2). Satz 2 angefügt durch V vom 16. 12. 2021 (BAnz. AT 17. 12. 2021 V1).
Registrierten Nutzenden stehen eine Reihe an kostenfreien Funktionen zur Verfügung:
Lesezeichen für die Rechtsdatenbank
Stellen Sie unseren Fachleuten Fragen zu Rechtsthemen im Expertenforum
Informationsservice zu aktuellen SV-Themen und Informationsangeboten der AOK
Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten über den Link „Einloggen“ oben rechts im Portal ein.
Wenn Sie noch nicht registriert sind, legen Sie ein kostenfreies Konto an.