| „§ 1 | |
| Geltungsbereich | |
| … | |
| 1.2 | fachlich: für alle Betriebe, die gewerbsmäßig beherbergen und/oder Speisen und/oder Getränke abgeben. Hierzu gehören auch z.B. Betriebe der Handelsgastronomie, der Systemgastronomie, der Gemeinschaftsverpflegung und der Caterer. Zum fachlichen Geltungsbereich gehören ebenfalls sonstige Dienstleister, die branchentypische Aufgaben des Gastgewerbes in Institutionen oder anderen Unternehmen übernehmen. Weiter sind Reservierungs- und Verwaltungsbetriebe des Gastgewerbes oder gastgewerbliche Nebenbetriebe erfasst. | |
| … | | |
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| § 3 | |
| Bewertungsgrundsätze | |
| 1. | Jede/r Arbeitnehmer/-in ist vom Arbeitgeber unter Beachtung des nachfolgend beschriebenen Verfahrens in eine Tarifgruppe einzugruppieren. Für die Eingruppierung in eine Tarifgruppe ist nicht die berufliche oder betriebliche Bezeichnung, sondern allein die Tätigkeit des/der Arbeitnehmer(s)/-in maßgebend. Diese Eingruppierung erfolgt bei der Einstellung, bei einer Versetzung bzw. wesentlichen Veränderungen der Arbeitsinhalte sowie bei der Einführung dieses Tarifvertrages. In Betrieben mit Betriebsrat erfolgt dies unter Beachtung von § 99 Betriebsverfassungsgesetz. | |
| 2. | Die Arbeitnehmer/-in werden entsprechend der von ihnen überwiegend ausgeübten Tätigkeiten in die Tarifgruppen eingruppiert. Die Zuordnung der Arbeitnehmer/-in in die Tarifgruppen erfolgt unter Anwendung der jeweiligen Bewertungskriterien in den Oberbegriffen des § 4. Die Beispiele der Tätigkeiten sind kein abschließender Katalog und dienen der Erläuterung. | |
| … | | |
| § 4 | |
| Tarifgruppen | |
| Für die Feststellung des tariflichen Entgelts werden folgende Tarifgruppen gebildet: | |
| Tarifgruppe 1 | |
| Arbeitnehmer/-in mit einfachen Tätigkeiten, die durch Anlernen erworben werden können. | |
| … | |
| Tarifgruppe 2 | |
| Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten, die geringe fachliche Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern. | |
| Tätigkeitsbeispiele | |
| Bügler/-in, Mangler/-in, Näher/-in, Wäscher/-in; Gartenpfleger/-in; Helfer/-in (für z. B. Haustechnik, Housekeeping, Wäscherei, Lager, Service, Küche, Außenbereich, Kiosk, auch mit wechselnder Tätigkeit); Pizzabäcker/-in*); Steward; Topfspüler/-in (Casserolier); Wagenmeister; Zimmerfrau | |
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| Entgelte für das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) | |
| Griller/-in*); Hilfskräfte, Crew-Mitarbeiter/-in, Spül-, Abräum- und Küchenhilfskräfte (auch mit wechselnder Tätigkeit) nach den ersten 12 Monaten und nach mindestens 1025 Arbeitsstunden; Küchen-, Buffet-, Servier-, Kassen- und Verkaufspersonal (auch mit wechselnder Tätigkeit) in den ersten 12 Monaten; Verkaufshelfer/-in mit Kassentätigkeit nach 12 Monaten; Verkäufer/-in zwischen 18 bis 60 Monaten Berufserfahrung im Lebensmitteleinzelhandel | |
| *) … | |
| Tarifgruppe 3 | |
| Arbeitnehmer/-in mit Tätigkeiten, die erweiterte Kenntnisse oder Fertigkeiten und längere Erfahrung hierin erfordern. | |
| Tätigkeitsbeispiele | |
| … | |
| Entgelte für das Personal der Systemgastronomie (Handels-, Free Flow, Selbstbedienungsrestaurants, Fast-Food-Gastronomie, Catering und Gemeinschaftsverpflegung) | |
| Griller/-in; … | |
| § 5 | |
| Tarifentgelte | |
| Ab 01. Mai 2016 bis 31. Juli 2018 werden für die in § 4 dieses Vertrages festgelegten Tarifgruppen folgende Bruttoentgelte vereinbart: | |
| Tarifgruppe (TG) | Bruttoentgelt in EUR | Bruttoentgelt in EUR | |
| | ab | ab | |
| | 01.05.2016 | 01.08.2017 | |
| TG 1 | 1.521 € | 1.564 € | |
| TG 2 | 1.613 € | 1.659 € | |
| TG 3 | 1.773 € | 1.823 € | |
| … | … | … | |
| Die Arbeitszeit beträgt gemäß § 3 des Manteltarifvertrages monatlich 169 Stunden. Sie ist auf eine Fünf-Tage-Woche zu verteilen. Übt ein/e Arbeitnehmer/-in Tätigkeiten aus, die in verschiedene Tarifgruppen fallen, so ist die überwiegende Tätigkeit für die Eingruppierung maßgebend.“ |