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Gesetze

ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz

Gesetz zur Sicherstellung von Arbeitsleistungen für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung (Arbeitssicherstellungsgesetz - ASG)
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ASG – Arbeitssicherstellungsgesetz



§ 10 ASG, Inhalt der Verpflichtung

Durch den Verpflichtungsbescheid (§ 13) wird ein Arbeitsverhältnis begründet.


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